Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Strickmoden Bruno Barthel GmbH & Co. KG
gültig ab 01.01.2020
Alle
unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen basieren auf diesen Bedingungen
(nachfolgend „AGB“ genannt) mit Ausnahme von Angeboten, Lieferungen oder
Leistungen, die wir über einen von uns eingerichteten Onlineshop erbringen.
Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14
BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich
rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunde" genannt).
Es
gelten ausschließlich unsere AGB. Die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner
Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben
dieser Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere
AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
Unsere
AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen
Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden.
Unsere
Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes
schriftlich vereinbart. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 
                                                                                                                                                
 Es
gelten ergänzend die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in der
jeweils aktuellen Fassung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den
Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie und diesen AGB haben diese
AGB Vorrang.
  
Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme
Erfüllungsort ist, sofern nicht
abweichend geregelt, der Sitz von der Strickmoden Bruno Barthel GmbH & Co.
KG.
Die Lieferung der Ware erfolgt „ab Werk“
in Chemnitz.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten
unsere Preise für Lieferungen “ab Werk“ und sind Nettopreise nicht
einschließlich anwendbarer Verkaufssteuern, selbst wenn diese nicht
ausdrücklich ausgewiesen sind, und nicht einschließlich Kosten für
Spezialverpackung, Fracht, Installation, Verschickung, Versicherungsauslagen,
Verzollung, jeglicher Bank- und Transaktionskosten für Zahlungen und anderer auftretender
Kosten. Die Kosten für Standardverpackungen sind in unseren Preisen enthalten.
Die Kosten für von uns verschuldete
Zweit- oder Drittlieferungen zur Erfüllung eines Auftrages, werden von uns getragen.
Sollte einmal vom Kunden bestellte Ware
nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, eine nach Preis und Qualität
gleichwertige Ware zuzusenden.
Abweichungen
Geringfügige
Abweichungen von Mustern, Abbildungen und Maßangaben ohne Verminderung der Ware
berechtigen den Käufer nicht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Irrtum oder Druckfehler in Abbildungen oder Preislisten bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen
sind zahlbar:
innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto;
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden vor, einschließlich solcher Forderungen aus Schecks und Wechseln. Bei Zahlungen aus Schecks und Wechseln behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen solange vor, bis das Rückgriffsrisiko abgelaufen ist.
Nimmt der Kunde eine Verarbeitung der Vorbehaltsware vor, so erfolgt diese für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Der Kunde darf die Liefergegenstände im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter verarbeiten, sofern die vorgenannten Sicherungsinteressen gewahrt bleiben.
Der Kunde darf die Liefergegenstände im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter veräußern, solange unser Eigentumsvorbehalt an den Gegenständen gemäß nachfolgend Abs. 4 gewahrt bleibt. Übereignung, Sicherungsübereignung, Verpfändung u. ä. Maßnahmen sind dem Kunden nicht gestattet.
Für den Fall der Weiterveräußerung der Liefergegenstände tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte entstehen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Sofern wir lediglich Miteigentümer der veräußerten Güter sind, erfolgt die Abtretung nur bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Kunden.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf dieser Ermächtigung ist nur zulässig, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nach diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, insolvent oder zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zum Einzug unserer Forderungen hat der Kunde den Schuldner von der Abtretung der Forderung an uns in Kenntnis zu setzen. Auch steht es uns frei, den verlängerten Eigentumsvorbehalt dem Dritten gegenüber offen zu legen.
Das Recht des Kunden, über die Vorbehaltsware zu verfügen, diese zu verarbeiten, oder die abgetretenen Forderungen einzuziehen, erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder es mangels Masse abgelehnt wird, bei Aussetzen von Zahlungen, bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Kunden oder einen Dritten oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In diesen Fällen sowie in den Fällen des vorstehenden Abs.5 steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zu mit der Folge, dass wir die Vorbehaltswarewieder an uns nehmen dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware zu übergeben. Der Erlös jeder Verwertung der Vorbehaltsware wird dem Kunden – abzüglich der Verwertungskosten – auf seine Verpflichtungen gegenüber uns angerechnet.
Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, uns unmittelbar schriftlich offen zu legen, gegen welche Dritten Forderungen aus abgetretenem Recht in welcher Höhe bestehen.
Falls die uns überlassenen Sicherheiten die zu besichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, auf Anforderung des Kunden hin Sicherheiten in angemessener Höhe nach unserer Wahl freizugeben.
Der Kunde
muss uns unmittelbar schriftlich davon in Kenntnis setzen, wenn Dritte Zugang
zu den Vorbehaltswaren, den abgetretenen Forderungen oder den sonstigen
Dokumenten und Unterlagen erhalten. Sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung
unserer Vorbehaltsware auch gegenüber Dritten sind vom Kunden zu tragen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich
solcher aus Schecks und Wechseln ist am Erfüllungsort, sofern der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt,
gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.
Anwendbares Recht
Für alle
Auseinandersetzungen aus Verträgen, für die diese AGB gelten, und für alle
Auseinandersetzungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist
ausgeschlossen.